Um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen, ist es notwendig, das Berufsbild in gesunden Tagen darzulegen. Zweck dieser Darlegung ist es, dem später zuständigen medizinischen Sachverständigen die notwendigen Anknüpfungspunkte für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit zu liefern. Welche Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes gestellt werden dürfen, hat das Oberlandesgericht Dresden im Oktober 2018 entschieden. Geklagt hatte eine Krankenpflegerin....