
Wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, die Deckungszusage verweigert oder Kostenschutz nur eingeschränkt erteilt, entsteht für Versicherungsnehmer schnell ein erhebliches Kostenrisiko. Gerade bei aufwendigen Verfahren können Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten ohne verlässliche Kostenübernahme zur entscheidenden Hürde werden.
Unsere Kanzlei ist im Versicherungsrecht seit 2026 bewusst spezialisiert: Wir bearbeiten ausschließlich Mandate im Rechtsschutzversicherungsrecht.
Wir vertreten Versicherungsnehmer bei Streit mit ihrer Rechtsschutzversicherung – insbesondere bei Deckungsablehnung, verzögerter Bearbeitung der Deckungsanfrage, beschränktem Kostenschutz, verweigerter Kostenerstattung, Stichentscheid, Schiedsgutachterverfahren, § 128 VVG und Deckungsklage.

Unsere fachliche Herkunft liegt im Medizinschadensrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht. Über unsere Hauptwebsite anwaltgraf.de vertreten wir geschädigte Patienten und Angehörige bei Geburtsschäden, Kindsschäden, Behandlungsfehlern und schweren Personenschäden.
In solchen Verfahren ist die Rechtsschutzversicherung häufig von zentraler Bedeutung. Medizinische Gutachten, selbständige Beweisverfahren, hohe Streitwerte und lange Verfahrensdauern führen oft zu erheblichen Kosten. Lehnt die Rechtsschutzversicherung Kostenschutz ab, muss diese Entscheidung rechtlich genau geprüft werden.
