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Behandlungsfehlerhaft durchgeführte Zahnextraktion.

ANWALTGRAF Versicherungsrecht. Spezialisten für Behandlungsfehler und Berufsunfähigkeit.
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Einem Zahnarzt unterlaufen schwerwiegende Aufklärungs- und Behandlungsfehler.

Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 13.000 Euro.


Fall:

Unsere Mandantin erleidet eine Fraktur des Unterkiefers und eine Nervenschädigung. Ein aktueller Fall unserer Kanzlei aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts: 

 

Schmerzen an den Weisheitszähnen waren der Grund eines Zahnarztbesuches unserer Mandantin. Der Zahnarzt riet zur Entfernung des betroffenen Weisheitszahnes und klärte unsere Mandantin über eine entsprechende Zahnextraktion auf. Nur wenige Wochen später fand die Entfernung des Zahns in den Praxisräumen des Arztes statt. 

 

Dabei konnte der Zahn nach etwa 30 min aus dem Kiefer gelöst werden. Während dem Lösen war ein heftiges „Knacken“ zu hören. Wegen dieses ungewöhnlichen Geräusches wurde post-operativ ein Röntgenbild gefertigt. 

 

Die Röntgenaufnahme offenbarte die Ursache des lauten „Knackens“: Unsere Mandantin hatte während der Weisheitszahn-Operation eine Unterkieferfraktur erlitten. Dabei war auch eine Nervenschädigung aufgetreten. Aufgrund dieses Befundes wurde unsere Mandantin umgehend in das nahegelegene Universitätsklinikum überwiesen. 

 

Der Arzt des Universitätsklinikums zeigte sich angesichts des ungewöhnlichen Verlaufs der Frakturlinie verwundert. Denn in solchen Fällen sei normalerweise eine eher distal des 8er Zahns verlaufende Linie zu erwarten. 

 

Kurz darauf fand im Universitätsklinikum eine Repetition und Osteosynthese des Unterkiefers statt. Dabei fixierten die Ärzte die Fraktur mit Hilfe von zwei Platten und zehn Schrauben. In den folgenden sechs Wochen konnte unsere Mandantin lediglich Weichkost zu sich nehmen. Bis zur Entfernung der Fäden empfahl man ihr, sich körperlich insgesamt zu schonen. 

 

Im Zuge eines zweiten operativen Eingriffs, knapp ein Jahr später, wurde unserer Mandantin das eingebrachte Material wieder entfernt. Dennoch besteht die durch den Kieferbruch verursachte Nervenschädigung des nervus alveolaris inferior bis heute teilweise fort.

 

Die vom Antragsgegner durchgeführte Zahnextraktion war behandlungsfehlerhaft. Insbesondere wurde der betroffene Zahn vor der Entfernung nicht ausreichend freigelegt. Auch war die bei der Luxation angewandte Kraft nicht angemessen. Dies lässt unter anderem die untypisch verlaufende Frakturlinie erkennen. Bei einem lege artis durchgeführten Eingriff hätte eine Fraktur des Unterkiefers verhindert werden können. 

 

Neben der behandlungsfehlerhaft durchgeführten Zahnextraktion liegen eindeutige Aufklärungsfehler vor. Denn vor Eingriffen wie einer Zahnextraktion ist der Patient nicht nur auf typische, sondern auch auf seltene Risiken und auf Behandlungsalternativen hinzuweisen. 

 

Vorliegend wäre - insbesondere wegen der Lage des betroffenen Zahns - ein oral-chirurgisches Vorgehen in Frage gekommen. Hätte unsere Mandantin von dieser Behandlungsalternative gewusst, hätte sie insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Extraktion nicht dringlich war, nicht sofort in die Operation eingewilligt. Insofern ist die von unserer Mandantin erteilte Einwilligung unwirksam. 

 

Auf das Risiko einer Nervenschädigung und die damit verbundenen Folgen für die weitere Lebensführung wies der beklagte Arzt unsere Mandantin nicht hin. Insofern hatte unsere Mandantin keinerlei Überblick über die mit dem Eingriff verbundenen Gefahren. 

 

Trotz unserer intensiven Bemühungen, in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen zu einer Einigung zu gelangen, weigert sich die gegnerische Partei, den Schadensfall zu regulieren. Insofern sehen wir uns gezwungen, die Ansprüche unserer Mandantin nun gerichtlich durchzusetzen. 

Wir fordern für unsere Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 13.000 Euro, sowie Ersatz der ansonsten entstandenen und noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden. 


Weitere Informationen rund um die Themen Medizinrecht & Versicherungsrecht, sowie Arzthaftung bei Behandlungsfehler, Schmerzensgeld & Schadensersatz, sowie Berufsunfähigkeit und Unfall finden Sie auf unseren weiteren Websites, bspw:

 

www.fachanwaltpatientenrecht.de

 

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